Konkret urteilte das Landgericht Düsseldorf über folgende Modelle:
• PM2008M-M und –API
• PM 2006 MD
• PM 2009
• PM 2012 SE-A und SE-B
• PM 2016
• PM 2105 M und S
• PM 2107
Die Beklagte in diesem Verfahren, die Acal Bfi Germany GmbH, wurde vom Landgericht Düsseldorf aufgrund des Vertriebs dieser Sensoren in Deutschland zur Unterlassung, Vernichtung von Ware, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Zwischenzeitlich wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Acal Bfi Germany GmbH reichte zwischenzeitlich Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des europäischen Patents beim Bundespatentgericht ein.