Das Bundespatentgericht hat in dem Nichtigkeitsverfahren betreffend das Streitpatent (Deutscher Teil des EP 2 145 171) unter dem 24.07.2023 einen gerichtlichen Hinweis gem. § 83 Abs. 1 Patentgesetz erteilt, in dem es zur vorläufigen Auffassung gelangt ist, dass sich Patentanspruch 1 in der erteilten und der nach den Hilfsanträgen 1-3 hilfsweise verteidigten Fassung voraussichtlich als nicht rechtsbeständig erweisen dürfte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsgericht im Patentverletzungsrechtsstreit hat mit Beschluss vom 11.09.2023 die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Düsseldorf einstweilen mit Blick auf den vorgenannten gerichtlichen Hinweis des Bundespatentgerichts gegen Sicherheitsleistung eingestellt.
20.11.2023, News
Update zur Mitteilung vom 18.08.2023 betreffend Patentstreit
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